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Spenden und Helfen
Sie können der SOZIALWERK SWS e.V. in vielfältiger Weise
unterstützen:
Mitgliedschaft im Verein
Unterstützen Sie unsere Arbeit, indem Sie Mitglied bei der Sozialwerk
werden.
Fördermitgliedschaft
Durch eine Fördermitgliedschaft
unterstützen Sie uns finanziell bei unserer Arbeit. Sie können unsere
Arbeit regelmäßig oder einmalig durch Ihre finanzielle Hilfe fördern.
Füllen Sie einfach das
Formular für Fördermitglieder
aus und übersenden uns dies per
Post oder Telefax 06122-125 47.
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Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 25,- € und kann natürlich auch gerne
individuell erhöht werden. Bis 200.- € genügt der Einzahlungsbeleg /
Kontoauszug als Spendennachweis für die Steuererklärung, auf Wunsch
stellen wir Ihnen gerne auch eine Zuwendungsbestätigung
(Spendenbescheinigung) aus.
Wenn Sie Mitglied werden möchten oder Fragen zu Ihrer bestehenden
Mitgliedschaft haben, sprechen Sie uns an!
Helfen auch Sie uns mit Ihrer Spende dabei! Sprechen Sie uns an, wenn
Sie gezielt helfen wollen, wir informieren Sie gerne!
Wenn Sie uns unterstützen wollen, bitte überweisen Sie Ihre Spende in diesem
Fall auf folgendes Konto:
Sozialwerk St.Stanislaus
Konto 15052708
Geldinstitut: Wiesbadener Volksbank Wiesbaden
BLZ 510 900 00
IBAN: DE 4151 0900 0000 1505 2708
BIC: WIBADE5W
Sponsoring
Eine Spende im steuerrechtlichen Sinne liegt immer dann vor, wenn der Spender
keine Gegenleistung erhält. Wenn Sie als unser Werbepartner auftreten wollen
können wir Ihnen auch hier verschiedene Möglichkeiten anbieten.
Wenn Sie Spenden von der Steuer
absetzen wollen, müssen Sie folgendes beachten.
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig
anerkannte Stiftungen und Organisationen sind
nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes
steuerlich absetzbar.
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent
des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten
Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt
als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung
(Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung
beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis
bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine
gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck
zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den
erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung
verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der
Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Spenden über 200
Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung /
Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Spendenbeleg zum herunterladen |