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SWS ein gemeinnütziger Verein
Das SozialWerk SWS e.V. ist ein gemeinnütziger Verein
mit der Zielsetzung, menschliches Leid zu lindern, das durch verschie-dene
Schicksaale verursacht wurde. Armut und soziale Verletz-lichkeit sind immer
Folgen komplexer Ursachen und Umstände. Dieses kann SozialWerk alleine nicht
verändern. Der Verein kann aber das Leben armer Menschen ein wenig
erträglicher und menschenwürdiger machen. Die humanitäre Arbeit wird von
SozialWerk-Mitgliedern ausschließlich ehren-amtlich geleistet. Es entstehen
dabei keine Verwaltungskosten. Die Projekte werden in der Regel durch
private Spenden finanziert. Seinen Spendern bietet SozialWerk eine lebendige
und sehr persön-liche Berichterstattung aus
erster Hand und ein ungewöhnlich hohes Maß an Transparenz bei der Verwendung
der Mittel. |
Gemeinnützigkeit.
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den
Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung
begünstigt werden.
6. Der Verein kann sich an anderen gemeinnützig
tätigen Organisationen, Gesellschaften und Personenvereinigungen beteiligen
und/oder dort Mitglied werden.
Zweck.
Aufgaben und Ziele des SWS sind:
1. Das SWS leitet seinen Namen vom heiligen
Stanislaus, dem Nationalheiligen Polens sowie dem Namensträger des Sankt
Stanislaus Ordens, ab. Die Völkerverständigung zwischen Deutschland und Polen,
durch den Abbau von Vorurteilen und Aufbau von Beziehungen (z.B. durch
kulturellen Austausch etc.) voranzubringen ist eines der vorrangigen Ziele.
2. Das SWS verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke
und zwar durch;
Die Hilfe zur Selbsthilfe
- durch das Angebot von Qualifikation sowie
Ausbildung für Menschen, die bisher keine Berufschancen erhielten;
- durch Hilfe zur Eingliederung , ergo direkte
Integrationshilfe. - Aufbau, Errichtung und Betreibung von Einrichtungen, auch
baulicher Art im Sinne der Satzung.
3. Soforthilfe für Bedürftige wie;
- Kinder in Not,
- Menschen, die durch Krankheit, Behinderung in
Nöten sind hilfsbedürftige Menschen durch Umsetzung schneller und
unkomplizierter Hilfe.
4. Das SWS betätigt sich: in praktischer Ausübung
christlicher Nächstenliebe im Sinne von Caritas und Diakonie als Wesens- und
Lebensäußerung der Kirchen; durch Unterstützung und/oder Beteiligung an privaten
und kirchlichen Gemeinschaften, Organisationen und Behörden, die auf dem Gebiet
der Diakonie und Caritas, oder gemeinnützig tätig sind; in Beschaffung von
Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben durch das SWS durch Aktionen im
Sinne dieser Vorschrift werden durch den Bundesverband durchgeführt.
Beschaffung und Verwendung von Spenden
Spendenaktionen führt der
Bundesverband durch oder in seinem Auftrag ein Landesverband.
Die durch aktionsgebundene Spenden beschafften
Mittel werden ausschließlich für die angekündigten Hilfsaktionen verwendet.
Verwaltungskosten dürfen damit nicht bestritten werden. Diese bringt der Verein
aus eigenen Mitteln auf.
1. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in
ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins.
2. Die Verwaltungskosten der Hilfsaktionen sind so
gering wie möglich zu halten.
3. Die Spenden werden unter anderem beschafft durch
:
a. Ansprachen von Geschäftspartnern und Freunden der
Mitglieder
b. Aufrufe in den Medien unter Nennung der
jeweiligen Aktion.
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